Mitgliedschaft

Auf unserer Homepage möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere vielfältigen Veranstaltungen und die von uns angebotenen Präventionsveranstaltungen geben. Wir freuen uns, wenn Sie die Kreisverkehrswacht Altötting-Burghausen e.V. durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie den Verein auf vielfältige Art und Weise. Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 10,00 € jährlich.

Wollen Sie unsere Arbeit unterstützen, dann werden Sie Mitglied in der Kreisverkehrswacht Altötting–Burghausen e.V.!

Den Mitgliedsantrag können Sie bequem Online  stellen (s. unten) oder per PDF-Datei und an unten genannte Adresse senden. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung über die Aufnahme als Mitglied in unserem Verein.

Hinweis: Bitte teilen Sie uns Änderungen, welche Ihre Mitgliedschaft in unserem Verein betreffen (Änderung der Adresse, Änderung der Bankverbindung bzw. rechtzeitige Kündigung der Mitgliedschaft) umgehend mit, damit unnötige Kosten vermieden werden können.

Gisela Kriegl
Mühlbachstr. 78
84547 Emmerting
Telefon: +49 (0) 174 - 33 24 763
E-Mail: kvw-altoetting@gmx.de

Beitrittserklärung

Ich bin bereit, einen Jahresbeitrag - wenigstens den für die örtliche Verkehrswacht satzungsgemäß festgesetzten Mindesbeitrag - aktuell 10,00 Euro zu leisten.

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich durch Bankeinzug. Gläubiger-Identifikations-Nr.: DE12ZZZ00000226151. Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer Ich ermächtige die Deutsche Verkehrswacht, Kreisverkehrswacht Altötting-Burghausen e.V. widerruflich, den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Kreisverkehrswacht Altötting-Burghausen  e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, der Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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