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mit 3 Plakatständer im Landkreis...

Wie wird man Verkehrshelferin/Verkehrshelfer? 

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Mehrere Kommunen oder Aufgabenträger für die Schülerbeförderung können einen gemeinsamen Schulwegdienst einrichten. Vor Einrichtung eines Schulwegdienstes sind die Schule, der Elternbeirat, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, die Polizei und die örtliche Verkehrswacht zu hören. Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. und die örtlichen Verkehrswachten werden die Kommunen bzw. Aufgabenträger unterstützen und, soweit möglich, die erforderlichen Ausrüstungen zu Verfügung stellen. Schülerinnen und Schüler können im Schulwegdienst nur eingesetzt werden, wenn sie sich freiwillig zur Verfügung stellen, mindestens 13 Jahre alt sind, ausnahmsweise 12 Jahre z. B. bei Teilhauptschulen, persönlich für den Schulwegdienst geeignet sind und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Benennung von geeigneten Schülerinnen und Schülern erfolgt durch die Schulleitung. Für die freiwillige Mitarbeit als Schulweghelferin / Schulweghelfer sollen auch geeignete Erwachsene gewonnen werden. Jede Schule sollte eigeninitiativ ebenfalls um die Gewinnung von Schulwegdiensten besorgt zu sein. Die Personen der Schulwegdienste werden durch die Polizei ausgebildet, eingewiesen, fortgebildet und betreut. Wo kann man sich melden? Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind als Schülerlotsin/Schülerlotse tätig werden soll oder Sie selbst als Schulweghelferin/Schulweghelfer aktiv sein möchten, dann sind ihre möglichen Ansprechpartner: - die Schule, die Ihr Kind besucht und hier die Klassenleitung oder die Schulleitung - die Verkehrserzieherin/der Verkehrserzieher bei der örtlichen Polizeidienststelle - der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte - Ihre Gemeinde kennt ihn - die Landesverkehrswacht Bayern, die örtliche Verkehrswacht oder die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“

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